Das Landesschiedsgericht hat die Aufgabe, auf Antrag Streitigkeiten innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen beizulegen. Seine Zuständigkeiten ergeben sich aus der Landesschiedsordnung. Entscheidungen des Landesschiedsgericht können vor dem Bundesschiedsgericht angefochten werden.
Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts – ein*e Vorsitzende*r, zwei weiteren Mitglieder, ein erstes und ein zweites stellvertretendes Mitglied – werden jeweils für zwei Jahre von der Landesmitgliederversammlung gewählt.
Gegenwärtig besteht das Landesschiedsgericht aus
- Kirsten Wiese (Vorsitzende)
- Astrid Schwerdtfeger (Mitglied)
- Dagmar Bleiker (Mitglied)
- Brunhilde Wilhelm (Erstes stellvertretendes Mitglied)
- Henning Kempfe (Zweites stellvertretendes Mitglied)
Anträge können per Email gerichtet werden an
landesschiedsgericht@gruene-bremen.de
Oder postalisch an
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen
Landesschiedsgericht
Altenwall 25
28195 Bremen