Landesschiedsgericht

Das Landesschiedsgericht hat die Aufgabe, auf Antrag Streitigkeiten innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen beizulegen. Seine Zuständigkeiten ergeben sich aus der Landesschiedsordnung. Entscheidungen des Landesschiedsgericht können vor dem Bundesschiedsgericht angefochten werden.

Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts – ein*e Vorsitzende*r, zwei weiteren Mitglieder, ein erstes und ein zweites stellvertretendes Mitglied – werden jeweils für zwei Jahre von der Landesmitgliederversammlung gewählt.

Gegenwärtig besteht das Landesschiedsgericht aus

  • Kirsten Wiese (Vorsitzende)
  • Astrid Schwerdtfeger (Mitglied)
  • Dagmar Bleiker (Mitglied)
  • Brunhilde Wilhelm (Erstes stellvertretendes Mitglied)
  • Henning Kempfe (Zweites stellvertretendes Mitglied)

Anträge können per Email gerichtet werden an

landesschiedsgericht@gruene-bremen.de

Oder postalisch an

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen
Landesschiedsgericht
Altenwall 25
28195 Bremen