Der Gerichtsprozess um den queerfeindlichen Pastor Olaf Latzel wird in eine weitere Runde gehen. Am Donnerstag wurde die Revision der Staatsanwaltschaft Bremen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) verhandelt. Im ersten Verfahren war Latzel vor dem Amtsgericht Bremen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen legte er erfolgreich Berufung ein und wurde vor dem Landgericht Bremen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte daraufhin Revision gegen diesen Freispruch eingelegt. Sie wirft dem Pastor der Bremer St-Martini-Gemeinde vor, bei einer Veranstaltung gegen homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen gehetzt zu haben.
Olaf Latzel hatte in einem Eheseminar menschenfeindliche Aussagen getätigt. Er bezeichnete z.B. Homosexualität als „Degenerationsform von Gesellschaft“, sprach von „Gender-Dreck” und queere Menschen als „Verbrecher von diesem Christopher-Street-Day“. Heute hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurückgewiesen. Damit muss der Freispruch neu verhandelt werden. Die Begründung des Freispruchs im ersten Urteil des Landgerichts sei lückenhaft gewesen, argumentiert das OLG.
Im Vorfeld hatte “Queerlobby Bremen” zu einer Demonstration vor dem Oberlandesgericht Bremen aufgerufen, auch Mitglieder der LAG Queer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen waren unterstützend vor Ort.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Queer der GRÜNEN Bremen begrüßt die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, der Revision der Staatsanwaltschaft stattzugeben und damit den Freispruch Latzels nicht hinzunehmen.
“Es ist ein gutes Zeichen und stimmt uns hoffnungsvoll, dass das Gericht der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben hat. Ein Freispruch Latzels hätte Hass und Hetze gegen queere Menschen im Namen der Religion legitimiert und so dazu beigetragen, ein gesellschaftliches Klima zu verstärken, in dem sich eben nicht alle Menschen sicher und frei bewegen können: Das darf nicht sein”, so Kai Wargalla, queerpolitische Sprecher*in, Rafael Schyska, Sprecher der LAG Queer und Maike-Sophie Mittelstädt, Beisitzerin des Landesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen.
„Die Menschenwürde und der Schutz vor Diskriminierung dürfen nicht unter dem Deckmantel der Religions- und Meinungsfreiheit mit Füßen getreten werden. Das Urteil wegen Volksverhetzung aus erster Instanz steht nun erneut zur Verhandlung und wir hoffen, dass es diesmal bestehen bleibt”, so Kai Wargalla, queerpolitische Sprecher*in, Rafael Schyska, Sprecher der LAG Queer und Maike-Sophie Mittelstädt, Beisitzerin des Landesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen.
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