Die rot-grün-rote Koalition hat sich im Grundsatz auf eine fortschrittliche Reform des Hochschulgesetzes verständigt, das den Wandel gesellschaftlicher Werte ebenso berücksichtigt wie die Herausforderungen der Gegenwart. Die Novelle macht u.a. den Klimaschutz an Hochschulen verbindlich, Tierversuche werden strenger reglementiert, die Rechte der Frauenbeauftragten und der Studierendenvertretung werden gestärkt. Die Hochschulen müssen fortan bei Bedarf ein Teilzeitstudium ermöglichen und haben künftig die Option, Studienanfänger*innen auch zum Sommersemester aufzunehmen. Die Koalition entlastet wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in Teilzeitbeschäftigung, indem sie die Hälfte ihrer Arbeitszeit (bisher: ein Drittel) für ihre wissenschaftliche Qualifizierung nutzen können. Die dadurch entstehende Lücke bei den Lehrveranstaltungsstunden wird kompensiert, damit die Lehre im vollen Umfang erhalten bleibt. Darüber hinaus müssen die Hochschulen künftig eine beauftragte Person für Diversität und Antidiskriminierung benennen. Für behinderte und chronisch kranke Menschen sind umfassende Nachteilsausgleichrechte vorgesehen. Der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte wird vereinfacht. Hochschulen mit angewandter Forschung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen das Promotionsrecht. Der Gesetzesentwurf hat heute den Senat passiert und steht nun zur 1. Lesung auf der Tagesordnung der Bürgerschaft.
Die Reform des Hochschulgesetzes atmet den Geist von mehr Partizipation und baut Hürden ab, so der wissenschaftspolitische Sprecher Christopher Hupe: „Ich freue mich sehr, dass die Hochschulen mit dieser Reform deutlich grüner und nachhaltiger werden. Es ist ein großer Erfolg, das Klima- und Umweltschutz künftig eine explizite Aufgabe der Hochschulen in Bremen wird und alle Hochschulen eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln werden. Sie müssen ein Klimaschutzmanagement einrichten und kontinuierlich ihre Energieeffizienz steigern, CO2-Emissionen reduzieren und den Ressourcenverbrauch verringern. Ich begrüße es außerdem sehr, dass für Forschungsvorhaben mit hohem Risiko für negative Klimawirkungen zukünftig eine Klimafolgenabschätzung erstellt werden muss. Die verpflichtende Einführung ein*er Beauftragte*n für Diversity und Antidiskriminierung, die Erweiterung der Nachteilsausgleichsrechte und Stärkung der Arbeit der zentralen Frauenbeauftragten sind weitere wichtige Neuerungen, um unserem Ziel eines diskriminierungs- und benachteiligungsfreien Hochschulumfelds näher zu kommen. Neben vielen weiteren Verbesserungen im Hochschulgesetz begrüße ich besonders, dass die Situation von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in der Qualifizierung sowie von studentischen Hilfskräften verbessert wird. Ebenso wird endlich die Zulassung für das Lehramtsstudienfach Musik erleichtert, um dem Mangel an Musiklehrkräften in den Schulen mehr entgegenzusetzen.“
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