Entscheiden sich queere Paare für ein Kind, müssen sie die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare erhalten. Das fordert die Koalition auf grüne Initiative mit einem heute im Landtag beschlossenen Antrag. Die Initiative drängt auf eine Reform des Abstammunsgrechts, mit der die Gleichstellung queerer Eltern möglich wäre. Während bei heterosexuellen Ehepaaren beide Elternteile automatisch das Sorgerecht erhalten und auch ohne Trauschein bereits vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung möglich ist, wird bei lesbischen Paaren bisher nur die gebärende Frau als Elternteil anerkannt. Die Partnerin kann das Kind nur als Stiefkind adoptieren und muss dafür gegenüber Ämtern ihre Eignung als Mutter nachweisen. Das benachteiligt Eltern in Regenbogenfamilien und ggf. auch die Kinder im Unterhalts- und Erbrecht. „Lesbischen Paaren bleibt für die gemeinsame Elternschaft bisher nur die Stiefkindadoption, die jahrelang dauern kann und eine entwürdigende Eignungsprüfung vorsieht. Das ist gerade in einer Phase extrem belastend, in der eigentlich die pure Freude über den Nachwuchs im Mittelpunkt stehen sollte. Damit muss endlich Schluss sein. Kinder erleben queere Menschen als verantwortungsvolle Eltern. Es gibt keinen sachlichen Grund, queere Eltern weiterhin zu benachteiligen“, betont die stellv. Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Geschlechterpolitik Henrike Müller.
Während die rot-grün-rote Koalition auf die Reform des Abstammungsrechts setzt, um die Gleichstellung queerer Eltern zu erreichen, doktert die Bundesregierung weiterhin am Adoptionsrecht herum. Ein vom Bundesjustizministerium geplantes Gesetz lässt die Stiefkindadoption bei nicht-ehelichen Familien zu, mit all den Nachteilen dieses Adoptionsverfahrens. Die vorgesehene Reform des Adoptionshilfe-Gesetzes aus dem Familienministerium baut für Regenbogenfamilien weitere Hürden auf. Neben einer zusätzlichen Zwangsberatung drohen damit noch längere Wartezeiten, bis der Adoptionsantrag überhaupt gestellt werden darf. „Die von der Bundesregierung geplanten Reformen verschärfen die Diskriminierung queerer Eltern und der Kinder. Das Gesetz zur Stiefkindadoption zementiert die Eignungsprüfung. Das Adoptionshilfe-Gesetz erschwert die Adoption noch mehr als ohnehin schon. Das Adoptionsverfahren führt zu einer weniger abgesicherten Lebenssituation des Kindes am Anfang seines Lebens. Diese massive Benachteiligung ist nicht hinnehmbar. Queere Eltern und Familien dürfen nicht länger diskriminiert werden und das Kindeswohl muss an die erste Stelle rücken. Eine rechtlich wirksame Elternschaftsanerkennung bei queeren Familien ist überfällig. Die Lösung ist eine umgehende Reform des Abstammungsrechts. Damit kann sichergestellt werden, dass z.B. bei lesbischen Paaren beide Mütter mit der Geburt ihres Kindes in der Geburtsurkunde berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit der ‚dritten Option‘ anerkannt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt und jetzt muss sich das auch in einer diskriminierungsfreien Gesetzgebung für inter, trans* und nicht binäre Eltern widerspiegeln. Regenbogenfamilien müssen in ihrer ganzen Vielfalt endlich rechtlich anerkannt und gleichgestellt werden“, unterstreicht die queerpolitische Sprecherin Kai Wargalla.
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