Wer in Bremen auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann mit mehr Geld für die Kaltmiete rechnen. Eine entsprechende Vorlage hat nun den Senat passiert. Die Wohnung eines Singles darf fortan 528 Euro kosten. Ein Paar bzw. ein*e Alleinerziehende*r mit einem Kind kann 550 Euro, eine Familie mit einem Kind 672 Euro und eine Familie mit zwei Kindern 758 Euro für die Kaltmiete ausgeben. Fünf-Personen-Haushalten stehen bis zu 939 Euro zur Verfügung. Die Erhöhungen liegen zwischen 12 und 23 Prozent. Um die soziale Durchmischung zu fördern, kommen in Stadtteilen mit einem Anteil von weniger als 15 Prozent Leistungsberechtigten an der Bevölkerung noch Zuschläge hinzu: Dies gilt für Borgfeld, Blockland, Findorff, Horn-Lehe, Mitte, Neustadt, Oberneuland, Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Obervieland, Seehausen und Strom. Der Zuschlag beträgt einheitlich jeweils bis zu 12 Prozent. Die neuen Mietobergrenzen gelten rückwirkend zum 1. März 2020. Die zusätzlichen Kosten für die Stadt Bremen belaufen sich voraussichtlich auf 2,8 Millionen Euro jährlich.
Die sozialpolitische Sprecherin Sahhanim Görgü-Philipp bewertet die Erhöhung der Mietobergrenzen als wichtigen Schritt zur sozialen Durchmischung der Stadt: „Die Sorge, ob das Geld für eine Mietwohnung reicht oder die Mieterhöhung sogar zum Umzug zwingt, ist für viele sehr belastend. Die neuen Richtwerte lassen niemanden im Regen stehen. Die neuen Mietobergrenzen sorgen dafür, dass die Wohnungssuche trotz anziehender Mietpreise im gesamten Stadtgebiet möglich bleibt. Außerdem ist die Wohnung auch nach einer Mieterhöhung geschützt. Die Regelung zum Bestandschutz, die Umzugsaufforderungen auch rückwirkend prüft, macht das möglich. Mit den neuen Richtwerten sichern wir den Lebensmittelpunkt Wohnung für viele Menschen in Bremen, insbesondere für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, ab.“
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