Bremen weitet die Notbetreuung aus, der Gesundheitsschutz hat dabei weiterhin Priorität. Die Notbetreuung in Kitas und Schulen kann fortan auch von Eltern in Anspruch genommen werden, von denen mindestens eine*r in einem systemrelevanten Beruf arbeitet oder die beide in Vollzeit tätig sind und keine private Betreuungsmöglichkeit finden. Das gilt auch für Alleinerziehende. Die 5-Kinder-Regel in den Kitas bleibt aufgrund des Infektionsschutzes bestehen. Deshalb wird es bei der Ausweitung der Notbetreuung eventuell nicht möglich sein, dass jedes Kind in seiner bisherigen Kita untergebracht wird, sondern es werden je nach Nachfrage womöglich auch andere Einrichtungen angeboten werden müssen. Dazu erklärt die kinderpolitische Sprecherin Solveig Eschen: „Mit der Ausweitung der Notbetreuung entlasten wir Eltern, die aufgrund ihrer beruflichen Situation oder als Alleinerziehende unter besonderem Druck stehen. Die Gesundheit der Kinder und der Betreuungspersonen steht für uns nach wie vor an erster Stelle. Es ist daher richtig, hier schrittweise vorzugehen. Auch für die Kitas ist diese Situation eine große Herausforderung. Es müssen Regeln für die Bring- und Abholsituation erstellt werden, weitere Hygienemaßnahmen ergriffen und Dienstpläne organisiert werden. Aufgrund der erforderlichen Hygienemaßnahmen werden möglicherweise nicht alle Kinder für die Notbetreuung in ihrer bisherigen Kita einen Platz finden. Insbesondere für kleine Kinder ist die Betreuung in einer ihnen fremden Einrichtung jedoch eine emotionale Stresssituation. Falls dies notwendig wird, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Kinder möglichst nach Einrichtung gruppiert woanders untergebracht werden und wenigstens eine vertraute Bezugsperson mitwechselt.“
Kinderpolitik
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