In Bremen müssen bereits bestehende Schottergärten entsiegelt werden. Eigentümer*innen haben dafür eine Übergangsfrist bis 2026. Das sieht die Novelle des Begrünungsortsgesetzes vor, das die Stadtbürgerschaft am Dienstag beschlossen hat. Demnach werden künftig begrünte Dächer auch für neue Reihenhäuser und Hallen zur Pflicht. Das gilt ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern.
Das Verbot von Schottergärten und die striktere Gründachpflicht fördern die Biodiversität und sorgen für mehr Klimaschutz, erläutert der umweltpolitische Sprecher Ralph Saxe: „Schottergärten heizen im Sommer die Stadt auf und schaden der Artenvielfalt. Diese lebensfeindlichen Steinwüsten braucht kein Mensch. Die Gesetzesnovelle macht damit angesichts der Klimakrise jetzt Schluss. Schließlich gibt es auch pflegearme Alternativen, die für die Biodiversität allemal besser sind als toter Schotter. Die Klimakrise erfordert zudem ein Umdenken in unserer Art zu bauen. Auf Neubauten gehört fortan ein begrüntes Dach. Gründächer sorgen für mehr Hitzeschutz und senken die Überflutungsgefahr infolge von Starkregen.“
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