Queerpolitik

Reaktion der LAG Queer zum Freispruch von Olaf Latzel

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Queer der GRÜNEN Bremen betrachtet das Urteil um Pastor Olaf Latzel mit Unverständnis und Sorge. Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die in eine Geldstrafe umgewandelt wurde. Nun hat das Landgericht im Berufungsverfahren den Pastor der St.-Martini-Gemeinde freigesprochen. Das Landgericht sah den Tatbestand der Volksverhetzung durch Latzels Äußerungen nicht gegeben.

Olaf Latzel hatte in einem Eheseminar umstrittene Aussagen getätigt, er bezeichnete z.B. Homosexualität als „Degenerationsform von Gesellschaft“ und sprach von „Gender-Dreck”.

Im Vorfeld hatten Menschen vor dem Landgericht demonstriert, auch Mitglieder der LAG Queer waren unterstützend anwesend. Sie sind enttäuscht davon, dass solche verletzenden Äußerungen nun durch den Freispruch legitimiert werden. Dies öffnet Tür und Tor auch in Zukunft Lebensweisen, die vom klassischen Frauen- und Männerbild abweichen herabzustufen.

Rafael Schyska, Sprecher der LAG Queer: “Es ist kein guter Tag für unsere Queere Community. Durch den Freispruch wird Hass und Hetze gegen Queere Menschen im Namen der Religion legitimiert. Wir als LAG QueerGrün werden immer für eine offene, vielfältige und Queere Gesellschaft kämpfen!“

Maike-Sophie Mittelstädt, Mitglied der LAG Queer und Landesvorstandsmitglied: “Ich bin enttäuscht, dass wir hier in Bremen erleben müssen, wie die Abwägung zwischen der Religionsfreiheit und den Rechten queerer Menschen zugunsten einer diskriminierenden Auslegung der Religion entschieden wurde.”

Kai Wargalla, queerpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion und Mitglied der LAG Queer: “Nur, weil Pastor Latzel heute vom Bremer Landgericht freigesprochen wurde, heißt es nicht, dass seine Worte ohne Konsequenzen bleiben sollten. Religionsfreiheit darf kein Freifahrtsschein sein für Diskriminierung und Hass. Die Bremische Evangelische Kirche täte gut daran, jetzt endlich das kircheninterne Disziplinarverfahren einzuleiten und Konsequenzen zu ziehen.”

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